Die Integrierte Psycchiatrische Versorgung bietet psychisch erkrankten Menschen die Möglichkeit, statt der klassischen ambulanten nervenärztlichen Regelversorgung nunmehr Hilfe und Betreuung in Behandlungsnetzwerken zu erhalten. Rechtsgrundlage ist der § 140 SGB V. Die Besonderheit der Leistungen der Integrierten Psychiatrischen Versorgung besteht im Zusammenwirken mehrerer Akteure, die mit dem psychisch kranken Menschen zu tun haben, zum Zwecke der ambulanten Behandlung und Begleitung zur Vermeidung von Klinikaufenthalten und zur Stabilisierung.
Die Integrierte Psychiatrische Versorgung, welche langfristig angelegt ist, stellt verschiedene Therapiemodule zur Verfügung, welche sonst schlecht verfügbar sind, wie z.B. die ambulante psychiatrische Pflege, Soziotherapie, Psychoedukation oder Angehörigenberatung.
Eine Integrierte Versorgung kann auf Antrag bei vielen psychischen Erkrankungsformen von der jeweils zuständigen Krankenkasse des Versicherten genehmigt und die Kosten vollständig übernommen werden.
Interessierte können sich direkt an die Lebensbrücke e.V. wenden oder alternativ mit ihrer Krankenkasse oder ihrem behandelnden Psychiater Kontakt aufnehmen. Nicht alle Kassen unterstützen diese Leistungsform. Alternativ stehen Ihnen die folgenden Regelleistungenzur Verfügung:
Ambulante Soziotherapie
Die Ambulante Soziotherapie, für Menschen mit psychischer Erkrankung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Leistungskomponente der integrierten Versorgung. Die Rechtsgrundlage liefert der §37a SGB V und die „Soziotherapie - Richtlinien" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.
Bei der Ambulanten Soziotherapie wird die psychische Erkrankung nicht allein aus medizinischer Sicht, sondern mit ihren sozialen und psychologischen Anteilen betrachtet. Sie soll Menschen mit einer spezifischen schweren psychischen Erkrankung unterstützen. Der Patient soll lernen seinen Alltag wieder selbst zu strukturieren bzw. soll er motiviert werden, selbständig ärztliche bzw. ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen. Da die Ambulante Soziotherapie ein anerkanntes Richtlinienverfahren ist, werden die Kosten bei gegebener Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie setzt eine individuelle medizinische Notwendigkeit voraus, resultierend aus Diagnose, Schweregrad und Dauer der Erkrankung, den krankheitstypischen Fähigkeitsstörungen sowie einer positiven Prognose bzw. Therapiefähigkeit.
Je nach verfügbarer Kapazität wird die Leistung durch die Lebensbrücke e.V. oder unseren Kooperationspartner "Bodelschwinhhof Mechterstädt" erbracht.
Ambulante Psychiatrische Pflege
Diese bietet die Lebensbrücke e.V. nicht selbst an, eine Vermittlung an unserem Kooperationspartner "Bodelschwinghhof Mechterstädt"übernehmen wir jedoch gern. Insbesondere nach einem psychiatrischen Klinikaufenthalt kann hier eine gute Unterstützung geboten werden.