Der Geschützte Wohnbereich ist eine Einrichtung innerhalb des Wohnparks "Dr. Norbert Fröhlich" und eine stationäre Heimeinrichtung der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff.SGB IX, in welche auch Personen mit vormundschaftlicher Einweisung nach § 1906 BGB (Abwendung einer Selbstgefährdung) aufgenommen werden können.
Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass für einen kleinen Personenkreis mit selbstgefährdendem Verhalten die Notwendigkeit besteht, eine geschlossene Wohnform mit einem abgestuften System freiheitsbegrenzender Maßnahmen als zeitlich befristete Unterbringungsform zu schaffen. Bisher mussten psychisch kranke Menschen mit solch schwerwiegenden Beeinträchtigungen in geschlossenen Einrichtungen außerhalb Thüringens untergebracht werden.
Seit Mai 2010 kann die Lebensbrücke durch eine spezielle Kleineinrichtung mit 8 Plätzen diese Lücke in der sozialpsychiatrischen Versorgung schließen. Diese Einrichtung arbeitet personenzentriert und ressourcenorientiert sowie in Kooperation mit allen an der Rehabilitation Beteiligten an den krankheitsbedingten Ursachen notwendigen freiheitsentziehenden Maßnahmen und minimiert diese, so dass perspektivisch Wohn- und Lebensformen ohne geschlossenen Charakter gefunden werden können. Die in 2009/2010 neu erbaute und moderne Einrichtung inklusive des geschützten Außenbereiches befindet sich auf dem weiträumigen Gelände des Heimatstandortes der Lebensbrücke in Hollenbach, einem Vorort der Kreisstadt Mühlhausen.